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HTK-Haustechnik, Richard-Köberlin-Straße 9, 04720 Döbeln

Stellenangebote

Gasgeräte-Gasfeuerstätten

Inspektion
  • Funktionelle und optische Kontrolle auf Dichtheit, d. h. Gas- oder Abgasgeruch, außerordentliche Veränderungen, Verschmutzung, Rußspuren, Geräusche.
  • Zeitabstand
    • monatlich
    Durchführung
    • Betreiber
Wartung
    Zeitabstand
    • ½ jährlich / jährlich je nach Wartungsvorschriften des Herstellers
    Durchführung
    • Installationsunternehmen

Abgasführung, Strömungssicherung, Abgasüberwachung, Nebenluftvorrichtung, Anschlüsse und Verbindungen zum Schornstein

Inspektion
  • Optische- und Geruchskontrolle bei Betrieb der Gasgeräte auf Dichtheit der Abgasanschlüsse und Verbindungen. Funktion der Strömungssicherung und Abgasüberwachung auf evtl. Rückströmen von Abgasen bzw. auf Abschaltung des Gerätes bei Abgasrückstrom. Funktion der Nebenluftvorrichtung, Funktion der thermischen / mechanischen Abgasklappe wie öffnen und schließen.
  • Zeitabstand
    • monatlich
    Durchführung
    • Betreiber
Wartung
    Zeitabstand
    • ½ jährlich / jährlich
    Durchführung
    • Installationsunternehmen

Gasherd, Gaskocher, Gasbackofen

Inspektion
  • Funktionelle und optische Kontrolle auf Dichtheit bezüglich Gas, Verschmutzung und Kontrolle des festen Anschlusses bzw. des flexiblen Schlauchanschlusses auf spannungsfreien Sitz und An-ordnung außerhalb der Wärmezone.
  • Zeitabstand
    • monatlich
    Durchführung
    • Betreiber
Wartung
    Zeitabstand
    • ½ jährlich / jährlich, Wartungsvorschriften des Herstellers beachten
    Durchführung
    • Installationsunternehmen

Verteilungsleitung, Steigleitung, Geräteanschlussleitungen

Inspektion
  • Optische Kontrolle auf Korrosion, Beschädigung und Dichtheit, Betätigung der Absperrarma-turen, Beachtung auf ausreichende Beschilderung.
  • Zeitabstand
    • ½ jährlich
    Durchführung
    • Betreiber
Wartung
    Zeitabstand
    • 1x jährlich
    Durchführung
    • Installationsunternehmen

Hausanschluss, Hauptabsperrarmatur, Gaszähler, Druckregler

Inspektion
  • Optische Kontrolle auf Korrosion, Beschädigung und Dichtheit, Kontrolle auf Stillstand des Gas-zählers bei ausgeschalteten Verbrauchseinrichtungen. Betätigen der Absperrarmaturen.
  • Zeitabstand
    • ½ jährlich
    Durchführung
    • Betreiber
Wartung
    Zeitabstand
    • 1x jährlich
    Durchführung
    • Installationsunternehmen

Kondensat von Brennwertgerät

Inspektion
  • Kontrolle auf ordnungsgemäßen Ablauf des Kondensats der Abgasanlage. Überprüfen des Neu-tralisationsmaterials soweit vorhanden; Bedienungsanleitung des Herstellers beachten.
  • Zeitabstand
    • ½ jährlich
    Durchführung
    • Betreiber
Wartung
    Zeitabstand
    • ½ jährlich / jährlich
    Durchführung
    • Installationsunternehmen

Lüftung und Verbrennungsluft

Inspektion
  • Überprüfen der Zuluft und Verbrennungsluft, Öffnungen auf freien Querschnitt in Fenstern, Türen oder Raumverbindungen.
  • Zeitabstand
    • ½ jährlich
    Durchführung
    • Betreiber
Wartung
    Zeitabstand
    • ½ jährlich / jährlich
    Durchführung
    • Installationsunternehmen

Sicherheitsventil

Inspektion
  • Funktionskontrolle durch Überprüfen der Ansprechfähigkeit
    • Während des Betriebes der Anlage ist von Zeit zu Zeit die Anlüfteinrichtung des Sicherheitsventils zu bestätigen. Es ist zu beobachten, ob das Ventil nach Loslassen der Anlüfteeinrichtung wieder schließt und ob das anstehende Wasser über Trichter oder Abblaseleitung vollständig abfließt.
    • Bei Sicherheitsventilen, die vor Wassererwärmen eingebaut sind, ist zu beobachten, ob beim Aufheizen des Wassererwärmers das Sicherheitsventil anspricht. Dies ist durch Wasseraustritt aus der Abblaseleitung feststellbar.
    Durchführung
    • Betreiber
    • Installationsunternehmen
    Zeitabstand
    • alle 6 Monate
Wartung und Instandsetzung
  • Tritt beim Aufheizen des Wassererwärmers kein Wasser aus oder liegt eine dauernde Undichtheit des Sicherheitsventils vor, so ist durch mehrmaliges Betätigen der Anlüftvorrichtung das Lösen des Ventiles oder die Ausspülung eines etwaigen Fremdkörpers auf dem Dichtungs- teil zu versuchen. Gelingt dies nicht, so ist die Instandsetzung durch ein Installationsunternehmen zu veranlassen. Bei Beschädigungen von Ventilsitz oder Dichtscheibe muss das Sicherheitsventil komplett ausgetauscht werden.
  • Durchführung
    • Installationsunternehmen
    Zeitabstand
    • jährlich

Filter

Inspektion und Wartung
  • Bei Verringerung des Wasserdurchflusses durch erhöhten Druckver- lust, Rückspülung nach Wartungsanleitung des Herstellers.
  • Durchführung
    • Rückspülung durch Betreiber
    • übrige Arbeiten Installationsunternehmen
    Zeitabstand
    • Rückspülung nach vorliegenden Betriebsbedingungen, spätestens jedoch alle 2 Monate.

Nicht rückspülbare Filter

Inspektion
  • Überprüfung der Belegung auf dem Filtergewebe durch Sichtkontrolle bei Filtern mit durchsichtigen Filtertassen bzw. durch Kontrolle des Durchflusswiderstandes bei Filtern mit nicht durchsichtigen Filtertassen.
  • Durchführung
    • Betreiber
    • Installationsunternehmen
    Zeitabstand
    • Nach Betriebsbedingungen, spätestens jedoch alle 2 Monate.
Wartung
  • Auswechseln des Filtereinsatzes nach Wartungsanleitung des Herstellers. Bei der Wiederinbetriebnahme muss das erste Ablaufwasser durch kurzzeitiges Öffnen einer nahegelegenen Entnahmestelle abgeleitet werden.
  • Durchführung
    • Betreiber
    • Installationsunternehmen
    Zeitabstand
    • Nach Betriebsbedingungen, aus hygienischen Gründen jedoch in kürzeren Abständen als 6 Monate.

Trinkwassererwärmer

Inspektion
  • Überprüfen der eingestellten Temperatur und Vergleich tatsächlicher Temperatur des erwärmten Trinkwassers. Überprüfung des Sicherheitsventils auf Funktion (siehe A. 7 Sicherheitsventil).
  • Durchführung
    • Installationsunternehmen
    Zeitabstand
    • jährlich
    • in Abstimmung mit den übrigen Kontrollen - Überprüfen der thermischen Ablaufsicherung in Anlagen nach DIN 4751 Teil 2

Allgemein

1.

Teil 3 der DIN 1986 regelt den Betrieb und die Wartung von Entwässerungsanlagen. Diese Betriebsanleitung basiert auf dem Inhalt dieses Normenteils. Ihre Beachtung ermöglicht Ihnen weitestgehend die Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtung nach der örtlichen Abwasser-satzung - bei der für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde einzusehen - sowie der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten.

2.

Für die ordnungsgemäße Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage ist der Eigentümer und gegebenenfalls der Betreiber verantwortlich. Nach DIN 1986 Teil 3 sind Entwäs-serungsanlagen so zu betreiben, dass Bestand und Funktion weder beeinträchtigt noch gefähr-det, öffentliche Abwasseranlagen nicht nachteilig beeinflusst werden sowie keine nachhaltig belästigenden Gerüche auftreten.

Diese Forderung wird erfüllt durch:
  • bestimmungsgemäßen Betrieb
  • regelmäßige Inspektion
  • regelmäßige Wartung

Die Zeitabstände für Inspektion und Wartung entnehmen Sie den Hinweisen für Instandhaltungsmaßnahmen bzw. dem Inspektions- bzw. Wartungsplan. Sollten Sie die vorgeschriebenen Inspektionen nicht selbst vornehmen können oder wollen, so sollten Sie ein Installationsunter-nehmen mit der Durchführung beauftragen.

Informationen über einen bestimmungsgemäßen Betrieb enthalten die Ihnen übergebenen Betriebsanleitungen der Hersteller. In Ablaufstellen für Regenwasser darf kein Schmutzwasser- und umgekehrt eingeleitet werden.

Darüber hinaus beachten Sie bitte die nachstehenden Grundsätze:
Hierzu zählen insbesondere:
  • In die Ablaufstellen dürfen keine schädlichen Stoffe eingeleitet und/oder eingebracht werden.
  • Abfallstoffe (z. B. Asche, Damenbinden, Fasern, Glas, Kehrricht, Kinderwindeln, Küchenabfälle, Müll, Papierhand- und -taschentücher, Schlamm, Schutt, Textilien, Ver-bandsstoffe, Watte)
  • enthärtende Stoffe (z. B. Bitumen, Gips, Kalk, Kalkmilch, Karbide, Kartoffelstärke, Kunstharze, Mörtel, Schlempe, Teer, Zement)
  • feuergefährliche, explosionsfähige gemischbildende Stoffe (z. B. Benzin, Farben, Heiz-öl, Lacke, Phenole, Schmieröle, Spiritus)
  • Öle, Fette (z. B. Speisefette, Speiseöle)
  • aggressive und/oder giftige Stoffe (z. B. Laugen, Salze, Säuren, Pflanzenschutzmittel, Chloroform, Trichlor- und Perchlorethylen)
    Reinigungs-, Desinfektions-, Spül- und Waschmittel in überdosierter Menge bzw. solche mit unverhältnismäßig großer Schaumbildung.
  • Rohrreinigungsmittel, die Sanitär- und Entwässerungsgegenstände und Rohrwerkstoffe beschädigen, insbesondere bei einem ph-Wert im Gebrauch <4 und >10
  • Gewerbliche und landwirtschaftliche Abfälle (z. B. Trester, Molke, Lederreste, hefehaltige Rückstände, Tierfäkalien, Schlachthofabfälle), Dämpfe und Gas sowie radioakive Stoffe sind in entsprechenden Anlagen zurückzuhalten.
  • Leitungen für Kühl- sowie Dränwasser darf kein Schmutzwasser zugeführt werden.
  • Wenn schädliche Stoffe in die Abwasserleitungen gelangen, ist der Betreiber der öffent-lichen Abwasseranlage sofort zu benachrichtigen. Weiterhin sind die betroffenen Abwasserleitungen Ihres Gebäudes und/oder Grundstückes auf eventuelle Schädigungen zu prüfen, gegebenenfalls instandzusetzen oder auszutauschen.
  • Kontrollieren Sie Geruchsverschlüsse und Abläufe mit Geruchsverschluss, die nicht länger benutzt werden
  • (z.B. Gäste-WC, Kellerräume), um ein Austrocknen zu verhindern, alle 3 Monate. Erneuern Sie dabei gegebenenfalls das Sperrwasser.
  • Überprüfen Sie die Reinigungsöffnungen und -verschlüsse regelmäßig - insbesondere nach großen Regenfällen auf Dichtheit
  • Überprüfen Sie Schläuche, z. B. von Waschmaschinen und Geschirrspülern regelmäßig auf Knickstellen und Porösität. Sichern Sie die Schläuche gegen Herausfallen.
  • Überprüfen Sie Rückstauverschlüsse mindestens 2 mal im Jahr, 1 mal möglichst im Frühjahr, vor Beginn der großen Regenfälle auf Betriebssicherheit und Gangbarkeit.
  • Regenwasserabläufe (Hof-, Flachdachabläufe, Dachrinnen, Fallrohre usw.) sind regelmäßig von Sand, Schlamm und Laub zu reinigen.
  • Achten Sie auf den freien Querschnitt der Lüftungsleitungen (nistende Vögel!).
  • Achten Sie bei Ablaufstellen, deren Ablauföffnungen verschlossen werden können, darauf, dass die Überläufe frei sind.
  • Beim Austausch von Teilen ist auf Gleichwertigkeit zu achten.
  • Beabsichtigen Sie, trinkwassersparende Maßnahmen durchzuführen (z. B. Druckspüler oder Spülkasten mit geringerem Spülwasservolumen), nehmen Sie bitte vorher Rücksprache mit einem Installationsunternehmen.
  • Überprüfen Sie Tauchpumpenanlagen, Hebeanlage, Schlammfänge, Abscheider, Grundstückskläranlage usw. regelmäßig auf Betriebssicherheit und Dichtheit.
  • Aus Schlammfängen, Abscheidern usw. abgeschiedene Stoffe dürfen der Entwässerungsanlage nicht wieder zugeführt werden. Überprüfen Sie daher regelmäßig deren Füllgrad und veranlassen Sie frühzeitig eine Leerung. Lassen Sie sich eine Entsorgungsbeschei-nigung vom Entsorgungsunternehmen geben.
  • Leiten Sie in Grundstückskläranlagen nur häusliches Schmutzwasser ein. Auch hier ist der Füllgrad zu beobachten und gegebenenfalls die Entleerung frühzeitig zu veranlassen.
  • Soweit in Ihrer Anlage Absperrarmaturen oder andere Bedienungselemente installiert sind, betätigen Sie diese bitte in regelmäßigen Abständen, um ein Festsetzen zu verhindern.
4.

Gefahren bei Arbeiten oder Kontrollen an Entwässerungsanlagen.Insbesondere an Schächten, Abscheidern, Grundstückskläranlagen und Sammelgruben, ist mit der Bildung explosionsfähiger Gemische zu rechnen. Daher darf nur sachkundiges Personal mit Arbeiten an Entwässerungsanlagen betraut werden. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln müssen dabei beachtet werden.

5.

Beabsichtigen Sie, wesentliche Veränderungen an der Entwässerungsanlage vorzunehmen, so sollten die Arbeiten durch ein Installationsunternehmen ausgeführt werden, damit sichergestellt wird, dass das Entwässerungssystem hydraulisch bestimmt, Gefälle eingehalten, Entlüftungen vorgesehen werden, damit eine ordnungsgemäße Funktion gewährleistet ist.

6.

Halten Sie Schächte, Reinigungsverschlüsse und -öffnungen, Rückstauverschlüsse, Hebeanlagen, Abscheider, Schieber usw. jederzeit zugänglich und versperren Sie nicht durch Lagergut, Möbel, Verkleidungen usw. Achten Sie darauf, dass für bestimmte Anlagenteile, wie Schlamm-fängen, Abscheidern, Grundstückskläranlagen die Zugänglichkeit zur Entsorgung gewährleistet ist.

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